Deine Meinung ist Dein Recht
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Jeder Mensch hat das Recht auf seine eigene Meinung, und darüber hinaus auch das Recht, seine eigene Meinung öffentlich zu äussern. Allerdings hat niemand die Pflicht, sich jede Meinung anhören zu müssen, das heisst, jeder Mensch hat auch das Recht, frei zu entscheiden, wem er zuhören will und wem nicht. Eine Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit ist nicht hinnehmbar. Ausserdem gibt es kein Recht darauf, nicht beleidigt zu werden, im Gegenteil: Es kann vorkommen, dass machen Meinungen und Ansichten anderen Meinungen widersprechen oder andere Ansichten beleidigen. Beleidigungen tolerieren zu müssen ist der Preis, den die offene Gesellschaft von Dir fordert. Wohlgemerkt musst Du nur Beleidigungen Deiner Ansichten tolerieren, persönliche Beleidigungen sind nicht toleriert. Das heisst, es gehört zum Recht auf freie Meinungsäusserung, dass man anderen Meinungen widersprechen darf. Es gehört nicht zur Meinungsäusserungsfreiheit, Menschen persönlich zu beleidigen oder zu diffamieren. Auch Aufrufe zu Gewalt sind nicht von der Meinungsäusserungsfreiheit geschützt. Du darfst z.B. Religionen und Götter verspotten, selbst bekannte Persönlichkeiten, wie den Papst, in ihrer Rolle als Repräsentanten einer Religion, oder Du darfst den Propheten Mohammed karikieren, aber Du darfst nicht die Gläubigen persönlich verunglimpfen. Hier geht der Schutz der Persönlichkeit vor.

Wenn Dir jemand Deine Rechte verweigert, kannst Du bei verschiedenen Stellen der Stadt Winterthur Hilfe bekommen. Als Kind kannst Du Dich an OKey & KidsPunkt oder auch direkt an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB wenden.

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