Die offene Gesellschaft verbindet
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Die offene Gesellschaft verbindet alle Menschen unter gemeinsamen Menschenrechten. Sie behandelt alle Menschen gleich, bietet allen die gleichen Freiheiten und Chancen, die jeder Mensch ungeachtet seiner Herkunft, Hautfarbe, Religion oder seines Geschlechts beanspruchen und nutzen kann. In der offenen Gesellschaft zählt das Argument, nicht die Stärke. In der offenen Gesellschaft darf jeder Mensch seine eigene Individualität leben, sein Leben selbst bestimmen, aber er darf sich auch mit anderen Menschen austauschen, um gemeinsam etwas zu schaffen. In der offenen Gesellschaft ist es kein Problem, wenn ein dunkelhäutiger Schweizer heute in die italienische Pizzerie geht und morgen beim Chinesen isst, dabei Mitglied im Jodelclub ist und zum Thaiboxen geht. Jede denkbare kulturelle Kombination ist nicht nur möglich, sie bereichert unser aller Leben. Ebenso ist es völlig in Ordnung, wenn ein Moslem am Freitag die Moschee nicht besucht, dafür am Samstag in die Synagoge geht und sich am am Sonntag einen Schweinebraten munden lässt. Religiöse Vorschriften kann man befolgen, muss es aber nicht. Ebenso kann ein Atheist an einem buddhistischen Meditationskurs teilnehmen und zu Weihnachten die katholische Messe besuchen. Jeder Mensch darf tun und lassen, was für ihn persönlich richtig ist, und niemand muss sich von anderen vorschreiben lassen, was richtig ist und was falsch. Niemand darf die grundlegenden Rechte und Freiheiten anderer beschränken.

Wenn Dir jemand Deine Rechte verweigert, kannst Du bei verschiedenen Stellen der Stadt Winterthur Hilfe bekommen. Als Kind kannst Du Dich an OKey & KidsPunkt oder auch direkt an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB wenden.

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