Leben braucht Freiheit
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Freiheit ist ein Grundbedürfnis jedes Menschen. Von der natürlichen Ordnung her gilt, dass jeder Mensch nur sich selbst gehört. Das soll die Gesellschaft so weit möglich respektieren. Solange ein Mensch anderen keinen Schaden zufügt, gilt sein Recht auf Freiheit. Gesetze sollten in erster Linie darauf ausgerichtet sein, die Freiheit zu schützen. Freiheit gilt aber nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch in der Familie. In jeder Familie, egal aus welchem Kulturkreis sie stammt, oder in welchem religiösen Umfeld sie lebt, gilt, dass die Freiheit von jedem Familienmitglied respektiert werden muss und jedes Familienmitglied seine freien Entscheidungen treffen darf. Dazu gehört das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung in beiderlei Hinsicht, weder darf Treue erzwungen, noch ein Partner zu sexuellen Handlungen gezwungen werden. Vergewaltigung ist auch in der Ehe strafbar. Dazu gehört auch das Recht einen Familienverbund zu verlassen, sei es nun die Trennung von einem Partner, oder dass Recht des Kindes, ab 18 seine eigene Familie zu gründen.

Wenn jemand Deine Freiheit nicht respektiert oder Gewalt gegen Dich ausübt, oder Dich in Deiner freien Entscheidung behindert, kannst Du bei verschiedenen Stellen der Stadt Winterthur Hilfe bekommen. Als Kind kannst Du Dich an OKey & KidsPunkt oder auch direkt an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB wenden.

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